AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elbraumservice UG (haftungsbeschränkt)

Präambel

A. Die Elbraumservice UG (haftungsbeschränkt) eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRB-Nr. HRB  199676 („Elbraumservice“) bietet ihren Kunden Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, Räumungen und Rückbau (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und Häusern sowie Gewerbeimmobilien („Entrümpelungsdienste“), sowie Dienstleistungen im Rahmen des Gebäudemanagements, insbesondere (Gebäude-)Reinigungsdienstleistungen („Facility Management“) an.
 

B. Elbraumservice übernimmt sowohl die Koordinierung als auch die Ausführung der Leistungen. Elbraumservice kann sich zur Ausführung auch Dritter („Subunternehmer“) bedienen. Elbraumservice koordiniert in diesem Fall diese Subunternehmer.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Elbraumservice UG (haftungsbeschränkt) eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRB-Nr. HRB  199676 
(„Elbraumservice“) und den Vertragspartnern („Kunden“). Die Kunden können gleichermaßen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. 

1.2 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Elbraumservice und dem Kunden und werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Elbraumservice ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Daneben gelten Geschäftsbedingungen von dem Kunden gegenüber offengelegten Dritten und Subunternehmern Elbraumservice, sofern diese abweichende Bedingungen beinhalten.
 

2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben sowie einer Besichtigung gibt Elbraumservice im Rahmen einer individuellen Vereinbarung ein unverbindliches Angebot („Angebot“) zum Abschluss eines Vertrags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von sieben Tagen vom Kunden telefonisch (insbesondere per Video- oder Telefonanruf), schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) angenommen. 

2.2 Bei fernmündlichen geschlossenen Verträgen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Elbraumservice das entsprechende Telefonat oder Videotelefonat zu Dokumentations- und Nachweiszwecken aufzeichnen darf.

2.3 Die Darstellung der angebotenen Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Elbraumservice zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.

2.4 Angebote von Elbraumservice sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.

2.5 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots oder durch Beginn der angebotenen Leistungserbringung mit Billigung des Kunden durch die Elbraumservice zustande.

2.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und anfallender Projektnebenkosten wie gegebenenfalls Versicherung, Verpackung, Fahrten, (Reinigungs-)Artikel, Fracht und Speditionen oder Porto. Genehmigungs-, Zutritts- und Anmeldekosten (z. B. Ordnungsamt oder Sicherheitsbereiche) welche der Kunde zu tragen hat.
 
3. Vertragsgegenstand

3.1 Sämtliche Leistungen werden von Elbraumservice gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots erbracht.

3.2 Elbraumservice erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung, sofern nicht eine Werkleistung ausdrücklich vereinbart ist, oder die Leistung zwingend gesetzlich als Werkleistung gilt.

3.3 Elbraumservice schuldet im Rahmen der Tätigkeit keine Rechtsberatung. Auf Wunsch des Kunden empfiehlt die Elbraumservice eine Rechtsberatung, mit dem der Kunde zum Zwecke der rechtlichen Prüfung eine gesonderte Mandats- und Vergütungsvereinbarung abschließen kann. Elbraumservice haftet nicht für eine entsprechende Empfehlung oder die ordnungsgemäße Berufsausübung des Dritten.

3.4 Elbraumservice wird den Kunden über die ihr bekannten rechtlichen Hindernisse oder Drittrechte in Bezug auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse hinweisen.
 
4. Leistungsumfang und Fremdleistungen

4.1 Der Umfang der durch Elbraumservice geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem Angebot. Elbraumservice ist darauf spezialisiert, Wohnungs-, Büro und Gebäudereinigungen sowie Entrümpelungen und Facility Management Dienstleistungen durchzuführen.

4.2 Elbraumservice und der Kunde sind sich darüber einig, dass Elbraumservice durch die vereinbarten Leistungen keinen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet. 

4.3 Bei den durch Elbraumservice angebotenen Facility Management Dienstleistungen wird die Elbraumservice alle benötigten (Reinigungs-)Artikel zur Verfügung stellen. Nach individueller Vereinbarung kann Elbraumservice die benötigten Artikel bei dem Kunden deponieren und lagern.

4.4 Die Elbraumservice wird vor einer Entrümpelungsdienstleistung oder einer Facility Management Dienstleistung eine Besichtigung der Räumlichkeiten abhalten und Informationen abfragen, die zur Erstellung eines Angebots erforderlich sind. Die Besichtigung erfolgt kostenlos.

4.5 Bei den durch Elbraumservice angebotenen Entrümpelungsdienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn der Tätigkeiten der Elbraumservice sowie die Schlüsselübergabe sicherzustellen. Alle sich noch zu diesem Zeitpunkt in dem zu räumenden Objekt befindlichen Sachen und Gegenstände bei Übergabe des Objektes an den Elbraumservice gehen in den Besitz des Elbraumservice über. 

4.6 Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.

4.7 Die Elbraumservice wird bei allen beauftragten Entrümpelungsdiensten die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein an den Kunden übergeben.

4.8 Bei der Beauftragung von Entrümpelungsdiensten gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum der Elbraumservice über. Mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung versichert der Kunde gegenüber dem Elbraumservice, dass er Eigentümer aller Gegenstände ist, die sich im zu räumenden Objekt befinden und dieser sodann zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände befugt ist. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Die Elbraumservice übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Ein etwaiger entstandener Schaden, z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Gegenstandes, ist durch die Elbraumservice nicht zu übernehmen und kann durch den Kunden im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.

4.9 Sofern die Elbraumservice zur Verrichtung ihrer Aufgaben sich der bei ihr angestellte Reinigungskräfte oder Arbeitnehmer bedient, erfolgt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Vielmehr handelt es sich bei den zwischen der Elbraumservice und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen um typengemischte Verträge mit Schwerpunkten im Werk- und Dienstvertragsrecht, zu deren Erfüllung sich die Elbraumservice ihren Weisungen unterliegender Reinigungskräfte bzw. selbstständiger Erfüllungsgehilfen („Personal“) bedient.

4.10 Das eingesetzte Personal wird durch das Management der Elbraumservice überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Das Management ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Elbraumservice. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen, sofern dies nicht durch die Art der Dienstleistung gefordert ist. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und dem spezifischen Auftragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Kunden abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Elbraumservice eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

4.11 Elbraumservice ist berechtigt, – auch ohne Einwilligung des Kunden – zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Dabei kann Elbraumservice dem Kunden eine branchenübliche Handling-Fee in Höhe von 5% der Elbraumservice entstehenden Nettokosten des Subunternehmers berechnen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Elbraumservice wird auf Verlangen des Kunden geeignete Nachweise über die von Subunternehmern erbrachten Leistungen vorlegen, sofern dies für die Abrechnung erforderlich ist. Elbraumservice trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

4.12 Sofern das Verhalten oder die Qualifikation, der von Elbraumservice eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Kunde Elbraumservice hierüber unverzüglich informieren. Elbraumservice wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

4.13 Elbraumservice wird sich um Kontinuität bei den für den Kunden tätigen Personen bemühen. Ein Austausch ist dem Kunden frühzeitig vorab anzuzeigen und erfolgt nur durch eine Person, deren Qualifikation mindestens der zu ersetzenden Person entspricht. 

4.14 Die von Elbraumservice eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von Elbraumservice eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen oder von dem Kunden technische Geräte zur Verfügung gestellt bekommen.

4.15 Zusätzliche Leistungen und Materialbestellungen, die der individuellen Vereinbarung nicht enthalten sind und auf Kundenwunsch erfolgen, werden nach den mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätzen der Elbraumservice berechnet.

4.16 Elbraumservice ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und entsprechend abzurechnen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind, z.B. wenn sich das Gesamtprojekt über einen längeren Zeitraum erstreckt. Für jede Teilleistung kann eine Abnahme einer in sich geschlossenen Teilleistung eingefordert und eine anteilige Vergütung verlangt werden.
 
5. Abnahme

5.1 Sofern es für Leistungen vereinbart ist oder diese zwingend als Werkleistungen anzusehen sind, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann Elbraumservice die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen.

5.2 Elbraumservice erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat das der Kunde die jeweilige Leistung sofort zu prüfen und innerhalb von zehn Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entspricht. Ansonsten werden die die Abnahme hindernden Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigt und die Abnahme sodann erneut durchgeführt.

5.3 Die Abnahme gilt vom Kunden auch mit Unterzeichnung von Teilschritten als erklärt. Gleiches gilt, wenn das der Kunde die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig Abnahme hindernde Mängel rügt.

5.4 Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald der Kunde die Leistungen im Echtbetrieb nutzt. Bei der Nutzung von Teilen der Leistung gilt entsprechend die Teilabnahme als erteilt.

5.5 Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme — ggf. auch abschnittsweise — spätestens ein Tag nach Fertigstellung durch die Elbraumservice. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Reinigungsleistungen als abgenommen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Daten, Materialien und Zugänge sowie erforderliche Regeln zur streng vertraulichen Behandlung dieser, rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche Elbraumservice, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.

6.2 Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung der übergebenen Daten und Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt Elbraumservice in Bezug auf die von ihm übergebenen Daten und Materialien von Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei, sofern Elbraumservice den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter in Kenntnis setzt.

6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leistungen von Elbraumservice erforderlichen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht gewährleisten können, bleibt der Vergütungsanspruch von Elbraumservice unberührt.

6.4 Der Kunde hat Elbraumservice eine Besichtigung der Räumlichkeiten zu gestatten.

6.5 Der Kunde hat Angebote innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen oder abzulehnen. Die Beauftragung von Einzelleistungen aus einem nicht unterzeichneten Angebot ist rechtsverbindlich.

6.6 Alle Leistungen von Elbraumservice sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm unverzüglich, spätestens binnen zehn Werktagen nach erbrachter Leistung von dem Kunden freizugeben oder kommentieren.

7. Vergütung

7.1 Für sämtliche Leistungen gilt die im Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Ist eine Zahlung in Raten vorgesehen, wird die erste Rate unmittelbar bei Vertragsschluss fällig; alle weiteren Raten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils monatlich im Voraus zu begleichen. Alle Preisangaben gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preises.

7.2 Die Vergütung für Entrümpelungsdienste und Facility Management Dienste bemessen sich nach der Größe des Objektes (Quadratmeter) und dem jeweiligen Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten schriftlichen und vertraglichen Fixierung.

7.3 Weitere Leistungen, die nicht dem vereinbarten Angebot unterliegen werden mit einer Stundenvergütung („Hourly-Fee“), sofern diese nicht nachträglich in das Angebot aufgenommen werden.

7.4 Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn er Elbraumservice anweist, die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen oder diese aus anderen Gründen unterbrochen wird – vorausgesetzt, die Unterbrechung wurde nicht durch ein Verschulden des Anbieters verursacht.

7.5 Elbraumservice wird den Kunden über die Art der Vergütung inkl. dem Anfall einer Hourly-Fee im Vorhinein aufklären.

7.6 Die Parteien einigen sich auf eine Fahrtkostenpauschale von 0,50 € je gefahrenem Kilometer. Entstehende Übernachtungskosten werden ebenfalls vom Kunden übernommen.

7.7 Zusätzliche Auslagen werden vom Elbraumservice verauslagt und dem Kunden in Rechnung gestellt, wobei solche Ausgaben stets einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedürfen.

7.8 Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung und kommt es dadurch zu einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, bleibt der Anspruch des Elbraumservice auf die volle Vergütung bestehen.
 
8. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

8.1 Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 tagen. Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden.

8.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.3 Abzüge bei Nichteinhaltung von angegebenen Liefer-/Leistungsterminen sind ausgeschlossen bei höherer Gewalt oder nicht von Elbraumservice zu vertretende Umständen wie z.B. einem Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störung des Internets, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldeten Problemen mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie auf die mangelnde Mitwirkung des Kunden oder dessen Änderungswünsche.

8.4 Bei Überschreiten von Zahlungszielen ist Elbraumservice berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen des § 288 Abs. 2 BGB verlangen.

8.5 Elbraumservice ist berechtigt, einen Factoring- bzw. Inkassodienstleister eigenem Ermessen einzuschalten und eine Forderung gegen den Kunden an diesen abzutreten.
 
9. Laufzeit, Rücktritt und Kündigung durch Elbraumservice

9.1 Leistungen beginnen zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt und haben eine unbestimmte Laufzeit. Sofern (i) eine konkrete Laufzeit oder (ii) ein konkretes Projektende vereinbart wurde, richtet sich die Laufzeit für den in dem Angebot festgelegten Zeitraum bzw. bis zum Ende des vereinbarten Projektes.

9.2 Elbraumservice ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a. die Sicherstellung des Honorars nicht gewährleistet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist keine vereinbarte Vorauszahlung leistet, keine vereinbarte Sicherheitsleistung erbringt oder erkennbar zahlungsunfähig ist, oder;

b. der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und auch nach schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Im Falle eines Rücktritts ist Elbraumservice berechtigt, eine Vergütung für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen sowie Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen.

9.3 Sofern eine Laufzeit nicht vereinbart wurde, kann bei einer Leistung über eine unbestimmte Dauer eine ordentliche Kündigung jeweils mit der Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Kalendermonatsende erfolgen. 

9.4 Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf um die Mindestlaufzeit, wenn es nicht schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird. 

9.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Des Weiteren liegt ein solcher Grund insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht. 

9.6 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
 
10. Stornierungsbedingungen

10.1 Die Stornierung eines Auftrags bzw. einer Leistung ist mit entsprechenden Stornierungskosten verbunden, sofern dies die Art des Auftrags oder der Leistung zulässt:

a. Nach Vertragsabschluss: 25 % des Auftragswerts;

b. 2 bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % des Auftragswerts;

c. Weniger als 2 Wochen vor Leistungsbeginn: 100% des Auftragswerts;

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

10.2 Stornierungskosten von beauftragten Subunternehmern sind bindend und müssen vom Kunden vollumfänglich erstattet werden.

10.3 Je nach Auftrag bezieht sich der vorgenannte Leistungsbeginn beginn auf das vereinbarte „go live“, das ausgemachte Lieferdatum oder das entsprechende Veranstaltungsdatum.

10.4 Bei Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Pandemien, Umweltkatastrophen) bleibt der Kunde zur Zahlung für bereits erbrachte und dokumentierte Leistungen verpflichtet. Nicht benötigte oder nicht in Anspruch genommene Auslagen (z. B. Reisekosten, Materialkosten) werden dem Kunden erstattet, sofern diese nicht bereits angefallen sind.

10.5 Die Stornierung bedarf der Textform.

11. Änderungsverlangen

11.1 Der Kunde ist berechtigt, sofern vertraglich vereinbart, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. Elbraumservice wird vom Kunden gewünschte Änderungen nicht unbillig verweigern.

11.2 Elbraumservice wird das Änderungsverlangen des Kunden zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, ist Elbraumservice berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Ist dies der Fall, teilt Elbraumservice dies dem Kunden unverzüglich mit und unterbreitet ihm zugleich ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zum Zeitrahmen der Prüfung und zur Vergütung.

11.3 Ist eine umfangreiche, vom Kunden gesondert zu vergütende Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, wird Elbraumservice dem Kunden binnen 14 Werktagen ein Realisierungsangebot mit allen für die Entscheidungsfindung des Kunden erforderlichen Informationen, insb. unter Angabe von Leistungszeiträumen und Vergütung, unterbreiten. Sollte es Elbraumservice im Einzelfall nicht möglich sein, dem Kunden innerhalb des vorstehenden Zeitraums ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, wird Elbraumservice dies dem Kunden unter Nennung eines verbindlichen Datums, zu dem sie das Realisierungsangebot vorlegen wird, mitteilen.

11.4 Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vertragsanpassung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen haben, wird Elbraumservice die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erbringen.

12. Markennutzung und Urheberrechte

12.1 Elbraumservice ist berechtigt, geschützte Marken, Logos oder sonstige schutzfähige Kennzeichen des Kunden innerhalb und für die Zwecke des vertraglich vereinbarten Projekts zu nutzen.

12.2 Elbraumservice darf Marken, Logos und Referenzaussagen des Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden nutzen. Die Zustimmung darf aus sachlichen Gründen verweigert werden. Der Umfang der Nutzung (Medium, Dauer, Zweck) ist vorab gesondert festzulegen. Hierzu wird Elbraumservice den Kunden auffordern.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten.

13.2 Elbraumservice ist berechtigt Dritten und Subunternehmern vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben, sofern diese die vertraulichen Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Projektes benötigen und die weitere Geheimhaltung der vertraulichen Informationen vertraglich zwischen Elbraumservice und dem Dritten bzw. Subunternehmer geregelt ist.

13.3 Elbraumservice verpflichtet sich auf Wunsch des Kunden gerade im Hinblick auf Ziffer 6.1 zu der Unterzeichnung einer fairen Geheimhaltungserklärung („NDA“). Elbraumservice wird in dem Falle dafür Sorge tragen, dass eingesetzte Subunternehmer ebenfalls ein NDA unterschreiben werden.

13.4 Die im Rahmen des Projektes erfolgte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der persönlichen Daten dient zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen und der gesetzlichen Verpflichtungen von Elbraumservice. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen unter Datenschutz, abrufbar unter (Website Datenschutz). 
Datenschutzrichtlinie - Schutz Ihrer Daten bei Elbraumservice

14. Aufbewahrung von Projektunterlagen

14.1 Elbraumservice bewahrt Unterlagen für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Projektende auf, es sei denn gesetzlich zwingende Vorschriften verlangen eine längere Aufbewahrung. Auf Verlangen des Kunden werden Unterlagen innerhalb dieser Frist herausgegeben.

14.2 Sofern ein Dritter oder Subunternehmer verpflichtet ist, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellten Projektunterlagen länger als sechs Monate aufzubewahren, wird dieser und Elbraumservice die Unterlagen länger als sechs Monate Aufbewahren.

15. Haftung und Gewährleistung

15.1 Elbraumservice haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Elbraumservice nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wie z.B. die Leistungspflicht, die Geheimhaltungspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, oder die Höhe des Auftragswertes begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

15.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

15.4 Die Elbraumservice übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An-und Einbauten, insbesondere für die Wände, Fußböden (PVC/Holz, Fliesen), Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel oder sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte sowie entsorgte Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt und geltend gemacht werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt oder gesondert verkauft, d.h., das zu räumende Objekt wird besenrein an den Kunden oder an einen von ihm Bevollmächtigten übergeben.

15.5 Die Elbraumservice bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Auslegware, fest und lose verlegten Teppichen, sowie Polstermöbeln u.ä.. Dem Kunden ist bekannt, welche Risiken bei einer Reinigung von Teppichen u.ä. entstehen können (z.B. Verfärbung, Verwellung, Ablösung vom Untergrund etc.).

15.6 Die Elbraumservice bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Plexiglas, normalen Glasflächen, sowie Solar- und Photovoltaikanlagen. Dem Kunden ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Plexiglas aufgrund der weichen Beschaffenheit des Materials ein leichtes Verkratzen nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Plexiglasoberfläche stellt damit keinen Mangel dar. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Reinigung von normalen Glasflächen (auch Fensterreinigung), bei welcher ein Glashobel zum Einsatz kommen soll (Abklingen von Glasscheiben), aufgrund der Beschaffenheit des Materials und aufgrund vorhandener Verschmutzungen leichte feine Kratzer entstehen könnten und nicht verhindert werden können. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Glasoberfläche stellt damit keinen Mangel dar. Der Kunde ist hiermit informiert und beauftragt die Elbraumservice ausdrücklich, die Reinigung mit einem Glashobel vorzunehmen, sollte dies nach Einschätzung der ausführenden Personals nötig sein. Dies ist bei Grundreinigungen regelmäßig der Fall. Jegliche Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Reinigung von Solar- und Photovoltaikanlagen seitens der Elbraumservice keine Gewähr für die anschließende technische Funktionsfähigkeit der Anlage übernommen werden kann. Der Kunde hat insoweit selbst dafür Sorge zu tragen bzw. sich zu informieren, inwieweit nach den Vorgaben des Herstellers eine Reinigung derartiger Anlagen zulässig bzw. möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) aufgrund der Beschaffenheit des Materials ein Verkratzen der Oberfläche nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Oberfläche stellt damit keinen Mangel dar. Weiter kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass durch die Reinigung derartiger Anlagen deren Leistungsfähigkeit und / oder Effizienz erhalten oder gar gesteigert wird.

15.7 Dem Kunden ist bekannt, dass Plissees (Innen-Rollos) sehr anfällig sind für altersbedingte Brüchigkeit. Es kann daher bei der Fensterreinigung zu Beschädigungen an Stoff und Führdraht kommen. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind daher von der Gewährleistung bzw. Haftung ausgenommen.

15.8 Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens der Elbraumservice oder ihres Personals. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden.

15.9 Elbraumservice ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen. Elbraumservice haftet für Mängel, die durch Subunternehmerleistungen entstehen, nur bei Verletzung ihrer Auswahl- oder Überwachungspflichten. Eine Verletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Elbraumservice nicht die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl eines geeigneten Subunternehmers angewendet oder es versäumt hat, die Leistung des Subunternehmers zu überwachen. Soweit Schäden durch Subunternehmer oder vermittelte Dienstleister verursacht werden, haftet Elbraumservice im Rahmen der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für Schäden, die ausschließlich durch Subunternehmer verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs Elbraumservice liegen, tritt Elbraumservice ihre vertraglichen Ansprüche gegen den Subunternehmer an den Kunden ab. Elbraumservice unterstützt den Kunden bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, soweit dies im Rahmen der Vertragserfüllung zumutbar ist.

15.10 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- Verbraucherschutz- und Markenrechts, ist nicht die Aufgabe von Elbraumservice.

16. Übernahmeregelung

16.1 Die Parteien verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Personal abzuwerben.

16.2 Die Abwerbung oder Einstellung von Personal (auch von ehemaligem Personal) ist ein Vertrauensbruch und verpflichtet den Kunden zur Zahlung von drei Monatsvergütungen. Der Kunde hat kein direktes Weisungsrecht gegenüber dem ausführenden Personal sondern nur gegenüber der Elbraumservice bzw. dessen Beauftragte.

16.3 Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Kunde oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter der Elbraumservice ein Arbeitsverhältnis eingeht.

16.4 Eine Vermittlung liegt auch dann unwiderleglich vor, wenn der Kunde oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter der Elbraumservice ein Arbeitsverhältnis eingeht.

16.5 Der Kunde ist verpflichtet, der Elbraumservice mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall die Elbraumservice Indizien glaubhaft macht, die ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und einem seiner Beschäftigten vermuten lässt, so trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht.

16.6 In den oben genannten Fällen hat der Kunde eine Vermittlerprovision an die Elbraumservice zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind in gleichem Umfang provisionspflichtig wie unbefristete.

16.7 Die Höhe der Vermittlerprovision beträgt das 2,5 fache des vereinbarten Honorars.

17. Änderung dieser Bedingungen

17.1 Elbraumservice ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die Elbraumservice keinen Einfluss hatte (z. B. bei Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war oder bei Änderungen aufsichtsrechtlicher Vorgaben) oder um eine in den Bedingungen entstandene Lücke zu schließen (z. B., wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklären sollte). Das Änderungsrecht von von Elbraumservice bezieht sich nicht auf wesentliche Regelungen dieser AGB (Regelungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht.

17.2 Die geänderten AGB erhält der Kunde per E-Mail spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Auf die Änderung dieser AGB wird Elbraumservice auch auf der ihrer Website www.elbraumservice.de selbst hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB, so gelten die geänderten AGB als von diesen akzeptiert. Elbraumservice wird den Kunden in der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB auf die Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen.

18. Widerrufsrecht

18.1 Sofern die Kunden von Elbraumservice Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

18.2 Sofern die Kunden von Elbraumservice Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 
(Elbraumservice UG (haftungsbeschränkt), Lattenkamp 5, 22299 Hamburg, Email: info@elbraumservice.de, 
Telefon: +49 155 67524483, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtshinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Vorrangige Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame durchführbare Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Regelung möglichst nahekommt.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

20.1 Für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Elbraumservice und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

20.2 Gerichtsstand ist Hamburg, soweit es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute handelt. Jede Partei hat daneben aber auch das Recht, die jeweils andere an deren Sitz zu verklagen.

20.3 Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Elbraumservice.

Stand: 20.06.2026


 

 

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